Eignung / Lebensbereiche


Eignung / Lebensbereiche

Wann ist die Mediation geeignet?

  • Wenn die Lösung eines Konflikts den Konfliktparteien wegen Kommunikationsschwierigkeiten nicht gelingt oder wenn sie aussichtslos erscheint;
  • Wenn ein Konflikt mehrere sachliche oder emotionale Ebenen beinhaltet und es den Beteiligten und gegebenenfalls ihren Anwälten in Verhandlungen nicht gelingt, diese ohne neutrale Hilfe zu lösen; 
  • Wenn in kurzer Zeit eine einvernehmliche, nachhaltige und kostengünstige Lösung eines Konflikts gesucht wird;
  • Wenn die Konfliktparteien in einer Dauerbeziehung (zum Beispiel: Arbeitnehmer, Lieferanten, Familie, Subunternehmer, Mieter) stehen und diese möglichst bald wieder unbelastet fortführen wollen;
  • Wenn die Beteiligten ihren Konflikt in einem neutralen und vertraulichen Umfeld allein unter sich und nicht vor anderen austragen und lösen wollen;
  • Wenn völlig offen ist, wie eine gerichtliche Entscheidung ausfallen würde und/oder die Konfliktparteien die letztliche Entscheidung nicht in fremde Hände geben wollen.

In welchen Lebensbereichen ist die Mediation bzw. Wirtschaftsmediation besonders geeignet?

Im wirtschaftlichen Bereich bei Konflikten …

  • unter Gesellschaftern, Geschäftsführern, Praxisinhabern etc.
  • im Arbeitsleben (zwischen Arbeitnehmern/Betriebsrat und Arbeitgeber oder unter verschiedenen Mitarbeitern oder Betriebseinheiten etc.)
  • unter Geschäftspartnern (bei Liefer- oder Zahlungsschwierigkeiten, bei Vertragsverstößen, in Schadensfällen etc.)
  • in Bausachen (wegen ungeplanten Entwicklungen, Baumängeln, Auftragsmehrungen etc.)
  • über die Unternehmensnachfolge, vor allem auch in Familienunternehmen
  • die längerfristige Beziehungen (Vertragsbeziehungen) betreffen

Im privaten Bereich bei Konflikten …

  • in der Familie (bei Eheproblemen, Trennungen, Scheidungsfolgen etc.)
  • in Erbfällen (zwischen Erben, Pflichtteilsberechtigten, Verwandten etc.)
  • unter Wohnungseigentümern, Vermietern bzw. Mietern, Nachbarn etc.

Wann ist die Mediation/Wirtschaftsmediation nicht geeignet?

  • Wenn sich eine Partei, deren Mitwirkung zur Konfliktlösung notwendig ist, grundsätzlich nicht einigen will.
  • Wenn sich der Konfliktstoff nicht zu einem Vergleich eignet.
  • Wenn eine der Konfliktparteien auf sofortigen Rechtsschutz angewiesen ist.
  • Wenn ein Gerichtsurteil als Präjudiz erstritten werden soll.