Kaiser-Wilhelm-Ring 3–5 50672 Köln
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Wann ist die Mediation geeignet? - Wenn die Lösung eines Konflikts den Konfliktparteien wegen Kommunikationsschwierigkeiten nicht gelingt oder wenn sie aussichtslos erscheint;
- Wenn ein Konflikt mehrere sachliche oder emotionale Ebenen beinhaltet und es den Beteiligten und gegebenenfalls ihren Anwälten in Verhandlungen nicht gelingt, diese ohne neutrale Hilfe zu lösen;
- Wenn in kurzer Zeit eine einvernehmliche, nachhaltige und kostengünstige Lösung eines Konflikts gesucht wird;
- Wenn die Konfliktparteien in einer Dauerbeziehung (zum Beispiel: Arbeitnehmer, Lieferanten, Familie, Subunternehmer, Mieter) stehen und diese möglichst bald wieder unbelastet fortführen wollen;
- Wenn die Beteiligten ihren Konflikt in einem neutralen und vertraulichen Umfeld allein unter sich und nicht vor anderen austragen und lösen wollen;
- Wenn völlig offen ist, wie eine gerichtliche Entscheidung ausfallen würde und/oder die Konfliktparteien die letztliche Entscheidung nicht in fremde Hände geben wollen.
In welchen Lebensbereichen ist die Mediation bzw. Wirtschaftsmediation besonders geeignet?
Im wirtschaftlichen Bereich bei Konflikten …- unter Gesellschaftern, Geschäftsführern, Praxisinhabern etc.
- im Arbeitsleben (zwischen Arbeitnehmern/Betriebsrat und Arbeitgeber oder unter verschiedenen Mitarbeitern oder Betriebseinheiten etc.)
- unter Geschäftspartnern (bei Liefer- oder Zahlungsschwierigkeiten, bei Vertragsverstößen, in Schadensfällen etc.)
- in Bausachen (wegen ungeplanten Entwicklungen, Baumängeln, Auftragsmehrungen etc.)
- über die Unternehmensnachfolge, vor allem auch in Familienunternehmen
- die längerfristige Beziehungen (Vertragsbeziehungen) betreffen
Im privaten Bereich bei Konflikten …- in der Familie (bei Eheproblemen, Trennungen, Scheidungsfolgen etc.)
- in Erbfällen (zwischen Erben, Pflichtteilsberechtigten, Verwandten etc.)
- unter Wohnungseigentümern, Vermietern bzw. Mietern, Nachbarn etc.
Wann ist die Mediation/Wirtschaftsmediation nicht geeignet?- Wenn sich eine Partei, deren Mitwirkung zur Konfliktlösung notwendig ist, grundsätzlich nicht einigen will.
- Wenn sich der Konfliktstoff nicht zu einem Vergleich eignet.
- Wenn eine der Konfliktparteien auf sofortigen Rechtsschutz angewiesen ist.
- Wenn ein Gerichtsurteil als Präjudiz erstritten werden soll.
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