AnsprechpartnerKlaus Cox Dr. Peter Jürgens Kaiser-Wilhelm-Ring 3–5 |
Das VorgesprächÜblicherweise geht dem Mediationsverfahren ein erstes unverbindliches und kostenfreies Vorgespräch (oft Telefongespräch) voraus, in dem wir auf folgende 6 Punkte zu sprechen kommen: 1) Aktueller AnlassDamit wir einschätzen können, ob die Mediation bzw. Wirtschaftsmediation für Sie das richtige Verfahren ist, benötigen wir eine erste Information über den „aktuellen Anlass“, warum Sie gerade jetzt eine Mediation oder Wirtschaftsmediation in Betracht ziehen. 2) Klärung des genauen AuftragsWeiterer Inhalt des Vorgesprächs ist die Klärung unseres genauen Auftrags. Dabei gilt es grob abzustecken, was der Gegenstand der Mediation bzw. Wirtschaftsmediation sein soll. 3) Kreis der Beteiligten und deren EinbindungIn dem Vorgespräch gilt es außerdem zu klären, welche anderen Beteiligten an der Mediation bzw. Wirtschaftsmediation sinnvollerweise teilnehmen sollten, wer diese Beteiligten informiert und wie sie am besten in das Mediationsverfahren eingebunden werden. 4) Ort, Zeit, Dauer der MediationSinnvollerweise besprechen wir sogleich mit Ihnen, wann und wo die Mediation bzw. Wirtschaftsmediation stattfinden soll und wie viel Zeit für diese Mediation zur Verfügung steht. Die Mediationssitzungen können bei Ihnen, in unserer Kanzlei oder gerne auch an jedem anderen Ort stattfinden. 5) KostenschätzungDa Sie wissen wollen, welche ungefähren Kosten auf Sie bzw. auf die Beteiligten zukommen, werden wir Ihnen in dem Vorgespräch auf der Basis Ihrer Angaben eine erste vorläufige Kostenschätzung mitteilen. Üblicherweise werden Mediatoren bzw. Wirtschaftsmediatoren nach Stundenaufwand vergütet. 6) Themen der Mediation/WirtschaftsmediationAm Ende des Vorgesprächs werden wir Sie bitten, sich zur Vorbereitung der ersten Mediationssitzung bereits zu überlegen, welche konkreten Themen (Anliegen) Sie zum Gegenstand der Mediation bzw. Wirtschaftsmediation machen wollen. Um die Neutralität zu wahren und den Mediationserfolg nicht zu gefährden, legen wir Wert darauf, dass wir im Anschluss an unser erstes Vorgespräch (Telefongespräch) relativ bald ein zweites Vorgespräch (Telefongespräch) mit dem bzw. den anderen Beteiligten führen, um auch ihnen die gleiche Gelegenheit zu geben, vorab kurz ihre Sicht des Konflikts zu schildern. Auch sie werden wir am Ende bitten, sich bis zur ersten Mediationssitzung Gedanken über mögliche Themen der Mediation/Wirtschaftsmediation zu machen. |